Die ordentliche Hauptversammlung der sino Aktiengesellschaft findet am Montag, den 4. Mai 2026, ab 11:00 Uhr (MESZ) statt.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich etwaiger Redebeiträge, der Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live in Bild und Ton im passwortgeschützten HV-Portal (nachfolgend „HV-Portal“) übertragen.
Über das HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 29. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im HV-Portal zugänglich gemacht.
Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen.
Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Fristgerecht eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung unserer Hauptversammlung am 4. Mai 2026 werden hier veröffentlicht.
Abstimmungsergebnisse
Die Abstimmungsergebnisse werden hier nach der Hauptversammlung am 4. Mai 2026 veröffentlicht.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an sino@meet2vote.de gerichtet werden. Die Bestätigung kann auch ab dem Tag nach der Hauptversammlung im HV-Portal abgerufen werden.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
sino AG
Ernst-Schneider-Platz 1
D-40212 Düsseldorf