Die ordentliche Hauptversammlung der sino Aktiengesellschaft fand am Dienstag, den 6. Mai 2025, ab 11:00 Uhr (MESZ) statt.
Gegenanträge lagen nicht vor.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG: Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an sino@linkmarketservices.eu gerichtet werden.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
sino AG
Ernst-Schneider-Platz 1
D-40212 Düsseldorf