Die ordentliche Hauptversammlung der sino Aktiengesellschaft fand am Dienstag, den 6. Mai 2025, ab 11:00 Uhr (MESZ) statt.

Dokumente

Geschäftsbericht der sino AG

Vollmachten

Gegenanträge lagen nicht vor.

Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG: Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an sino@linkmarketservices.eu gerichtet werden.